Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen RTS Räder Technik Service GmbH

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen – Stand 13.12.2021 –

– Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern –

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie unser gesamter Geschäftsverkehr erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Abweichende Bedingungen sowie etwaigen Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen des Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ebenfalls ausdrücklich widersprochen.

1. Angebot

  1. Alle Angebote der RTS Räder Technik Service GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die RTS Räder Technik Service GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
  2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der RTS Räder Technik Service GmbH und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der RTS Räder Technik Service GmbH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der RTS Räder Technik Service GmbH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  4. Angaben der RTS Räder Technik Service GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2. Preise

  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
  2. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der RTS Räder Technik Service GmbH zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

3. Lieferung

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Vettweiß, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der RTS Räder Technik Service GmbH.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die RTS Räder Technik Service GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die RTS Räder Technik Service GmbH dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
  4. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch die RTS Räder Technik Service GmbH betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
  5. Die Sendung wird von der RTS Räder Technik Service GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

4. Lieferfristen

  1. Lieferungen erfolgen ab RTS Räder Technik Service GmbH, Im Gastesfeld 17, 52391 Vettweiß, Deutschland.
  2. Von der RTS Räder Technik Service GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Die RTS Räder Technik Service GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Käufers – vom Käufer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen der RTS Räder Technik Service GmbH gegenüber nicht nachkommt.
  4. Die RTS Räder Technik Service GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die RTS Räder Technik Service GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der RTS Räder Technik Service GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die RTS Räder Technik Service GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der RTS Räder Technik Service GmbH vom Vertrag zurücktreten.
  5. Die RTS Räder Technik Service GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
    • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    • dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die RTS Räder Technik Service GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  6. Gerät die RTS Räder Technik Service GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der RTS Räder Technik Service GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

5. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
  2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten durch den Käufer/den bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der RTS Räder Technik Service GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge der RTS Räder Technik Service GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der RTS Räder Technik Service GmbH ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die RTS Räder Technik Service GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die RTS Räder Technik Service GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
  3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die RTS Räder Technik Service GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der RTS Räder Technik Service GmbH, kann der Käufer unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  5. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die RTS Räder Technik Service GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die RTS Räder Technik Service GmbH nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die RTS Räder Technik Service GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen die RTS Räder Technik Service GmbH gehemmt.
  6. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der RTS Räder Technik Service GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  7. Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

6. Zahlung

  1. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl gegen Nachnahme, Vorauskasse oder auf Rechnung.
  2. Bei der Zahlweise „Rechnung“ ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden.
  3. Für Akzepte wird kein Skonto gewährt. Diskontspesen werden vom Besteller getragen.
  4. Werden mehrere Leistungen von der RTS Räder Technik Service GmbH bezogen und sind daher mehrere Kaufpreise zu entrichten, so werden Teilzahlungen immer in der Reihenfolge der geschuldeten Kaufpreiszahlungen verrechnet, gleich wie sie vom Käufer bezeichnet werden.
  5. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an den von uns gelieferten Sachen das Eigentum bis zur restlosen Kaufpreiszahlung und bis zur Befriedigung aller sonstigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen den Käufer vor. Findet eine Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware statt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und zur Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen mit allen Nebenrechten aus der Verwendung der Vorbehaltsware im Voraus an uns ab. Wird Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erfasst die Abtretung nur den Erlösanteil, der unserem Miteigentumsanteil an der Vorbehaltsware entspricht. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb ermächtigt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von übersteigenden Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und hat sie im erforderlichen Umfang gegen Feuer, Diebstahl, etc. zu versichern. In Höhe des Rechnungswertes tritt der Käufer seine Entschädigungsansprüche aus Schäden der vorgenannten Art an uns ab. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Über Zugriffe auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers unverzüglich und umfassend zu benachrichtigen. Kosten von Interventionen trägt der Käufer. Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen bzw. die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, so liegt darin nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dieses ausdrücklich erklären.

8. Haftung und Verjährung

  1. Die RTS Räder Technik Service GmbH haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch die RTS Räder Technik Service GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Wird eine wesentliche Vertragspflicht durch die RTS Räder Technik Service GmbH leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der RTS Räder Technik Service GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung das Unternehmen vertraut hat und vertrauen durfte.
  3. Eine darüber hinausgehende Haftung der RTS Räder Technik Service GmbH auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung der RTS Räder Technik Service GmbH wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Datenschutz

Die RTS Räder Technik Service GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://rtservice.com/datenschutz

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ist für beide Teile Düren, hilfsweise der Sitz unserer Gesellschaft, soweit es sich bei den Parteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Maßgeblich ist Deutsches Recht wie es unter Inländern zur Anwendung kommt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt ist. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des jeweiligen Vertrages hiervon unberührt.